Rechtsanwalt Taner Demir absolvierte im 1991, die Berufsschule Ankara für Justiz. Im 1995 schließ er die juristische Fakultät an der Ankara Universität und in demselben Jahr wurde er Kandidat für das gerichtliche Richteramt. Aber weil er seine berufliche Laufbahn als Rechtsanwalt weitergehen wollte, verließ er die Kandidatur in dem Richteramt und begann als Rechtsanwalt zu arbeiten. Bis 2002 war er als Partner einer Rechtsanwaltkanzlei tätig, danach gründete er die seine eigene Kanzlei Demir & Partner. Rechtsanwalt Taner Demir, der auch Markenvertreter, Patentvertreter und Mediator ist, kann sehr gut Deutsch und Englisch.
Er hat außerdem Mitgliedschaft in der Deutsch-Türkischen Handelskammer, International Trademark Association (INTA) und ist Betriebsausschussmitglied an der Foreign Economic Relations Board (DEİK) Schweden und Arbeitsbeirat Österreich.
Rechtsanwalt Taner Demir ist insbesonders in diesen Bereichen spezialisiert;
•Die Fusion, Übernahme, Aufteilung des Unternehmens; Abfertigung der Vertrag für Anteilsübernahme, Umänderung der Betriebsart, Gesellschaftsvertrag, die Veranstaltung der Auslandinvestition in der Türkei, die Abfertigung des Beteiligungsgeschäftsvertrages und Gesellschaftervertrag.
•Die Abfertigung der Verträge zwischen türkische und ausländische Unternehmens mit Bezug auf internationales Recht, Äußerungen über Auslandskapital, Steuern, Gesetzgebungen der Gesellschaftsrecht von Investitionen im Inland/Ausland geben und den nötigen Infrastruktur vorbereiten, Beratung über Förderung und Auslandskapital, Abfertigung von Verträgen wie Absatzvertretung, Franchising usw.
•Regelungen von Konflikten der Gegenstände, die wegen dem Verlust, Schaden und Verspätung der Transporten mit den Verkehrsmitteln (Landstraßen, Seewegen, Luftlinie und Eisenbahnen) innerhalb des Inlands oder Auslands vorkommen; Regelungen von Konflikten zwischen dem Versicherer und der Versicherungsanstalt, die ihre rechtliche Verpflichtungen mit den Policen, die die Bedingungen und Grenzen beinhalten, abgesichert haben; Feststellung der Inkassierung von Prämien des Versicherungsanstalten und ob sie die Prämie verdient hat.
•Antrag für Strafe und Rechtswege mit Bezug auf der Beschützung der geistigen Eigentumsrechten von Gesellschaften und Personen; in diesem Zusammenhang Klagen gegen die Entscheidungen der TPE, gegen Nichtigkeit der Marken, negative Feststellung für die Verletzung der Markenrechte, Feststellung von Beweisen, Aussetzung von die Verletzung der Markenrechte, Beseitigung des Verstoßes; mit materiellen und immateriellen Schadenersatzklagen, Produkten, die den Verstoß betreffen, durch einstweilige Anerkennung, beim Zoll oder bei anderen Kanälen beschlagnehmen und damit das Strafverfahren gegen den Verstoß der Markenrechte durchführen; Anklagen gegen den Staatsanwaltschaft; Durchsuchungsanordnung beantragen und Beschlagnahme der imitierten Güter; Anklagen für den Firmenschutz und Löschung; Verfolgung der Strafverfahren, die , gemäß des Urheberrechtsgesetzes gegen insbesonders die materielle und immaterielle Rechte der Urheber beschützen und damit den Verstoß verhindern.