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Gesellschaftsrecht & Handelsrecht

Demir&Partners Law Firm > Arbeitsbereiche > Gesellschaftsrecht & Handelsrecht

Unsere Kanzlei gibt der Gesellschaft Beratungen und Anwaltsschaftdienst indem sie den Gesellschaftsgrundvertrag vorbereitet, an der Gesellschaftsgründung teilnimmt und es registriert, einen Vertreter beruft und ihm auch seine Befugnisse definiert, die Vorstandssitzung und die Hauptsitzung durchführt, den Kapital erhöhen oder herabsetzen, Veränderungen an dem Grundvertrag machen, an der Börseneinführung teilnehmen, Veränderungen an den Tochterunternehmen, Anschriften und Titeln machen, Formalitäten wie Aktien und Fondsbörsen erledigen und falls erforderlich die Gesellschaft abwicklen.

Unsere Kanzlei gibt außerdem juristische Beratung und Anwaltsschaftdienst für die Formalitäten wie die Insolvenz, das Konkordat, die Aufschiebung der Insolvenz, im Falle einer Beendigung der Körperschaft des Gesellschafts.