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VERWALTUNGS- UND STEUERRECHT

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Gegenstand des Verwaltungsrechts sind die rechtlichen und Strafrechtlichen Regulierungen für natürliche und juristische Personen, die sich aus den Handlungen der öffentlichen Verwaltung ergeben. Diese Befugnisse der Verwaltung ergeben sich aus der Verfassung als auch aus den gesetzlichen Vorschriften.

 

Die Kanzlei Demir&Partners Law Firm bietet unseren Mandanten umfassende Rechtsberatung mit fachlicher Kompetenz und persönlichem Einsatz für alle Streitigkeiten aus dem Bereich des Verwaltungsrechtes an.

 

Im Bereich des Steuerrechts, einer Fachdisziplin des Verwaltungsrechts, bieten wir für unsere Mandanten ebenfalls Rechtsberatung als auch rechtliche Vertretung beim Vorgehen gegen öffentlichen Einrichtungen oder Regulierungen, insbesondere von Finanzämtern, an.

 

Unsere rechtlichen Dienstleistungen des Verwaltungs- und Steuerrechts umfassen vor Allem folgende Bereiche:

 

  • Aufhebung von verwaltungsrechtlichen Sanktionen, welche durch das Steuer-/Finanzamt erlassen werden
  • Einstellung von Ermittlungen, Aufhebung von Verwaltungsstrafen und Entscheidungen über die Übertragung von Eigentum an die Öffentlichkeit durch die Zollverwaltungen
  • Verfolgung der vor der Verwaltung durchgeführten Transaktionen
  • Aufhebung der Entscheidungen von Stadtverwaltungen